PQ-Vereinbarung
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Vereinbarung
zwischen der
Orthopädie-Schuhtechnik Dienstleistungsgesellschaft mbH Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Radtke und Irene Zamponi, Klosterstr. 73-75, 40211 Düsseldorf
- im Folgenden DL-GmbH -
und
Orthopädie-Schuhtechnik Mustermann
Musterstraße 1, 11111 Musterhausen
- im Folgenden Betrieb genannt -
Präambel
Die DL-GmbH unterstützt den Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrheinland-Westfalen, Klosterstraße 73-75, 40211 Düsseldorf, und dessen Mitgliedsinnungen und deren Mitgliedsbetriebe sowie die Betriebe der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Land Brandburg und der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Braunschweig-Lüneburg-Stade bei der Durchführung der Präqualifizierung im Sinne des § 126 SGB V.
Dies vorausgeschickt, treffen die Vertragsparteien die nachstehende Vereinbarung.
- Gegenstand der Vereinbarung
- Die Vereinbarung kommt mit der Zusendung des ausgefüllten schriftlichen oder elektronischen Formulars für die Präqualifizierung an die DL-GmbH zustande.
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